Hygiene-Konzept

Wissen-Werte-Wandel – Schutz- und Hygienekonzept

UPDATE 14.06.2021: Entsprechend der aktuell gültigen 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und stabil niedriger Inzidenzen, findet vorliegendes Hygienekonzept wieder Anwendung. 

Teilnehmer sollen sich für den Termin vorab anmelden, AHA-Regeln sind einzuhalten. Die Vorlage eines negativen Testergebnisses ist für nicht Geimpfte oder Genesene erst ab einer Inzidenz von 50 bis 100 erforderlich. Bei Inzidenzen unter 50 entfällt die Testpflicht. 

Die geltende Kontaktbeschränkung, das geltende Abstandsgebot und die Maskenpflicht werden gewährleistet durch die folgenden Maßnahmen:

Zugang zu Wissen-Werte-Wandel

  • Der Zugang erfolgt nur mit Voranmeldung (in der Regel online).
  • Die Räumlichkeiten dürfen von den Teilnehmenden nicht betreten werden, wenn unspezifische Allgemeinsymptome oder Atemwegs-Symptome jeder Schwere vorliegen oder diese Kontakt zu Personen mit COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen hatten. Darüber wurden die Besucher/innen bereits vorher online informiert.

Dokumentation der Teilnehmenden

  • Auf der Grundlage der Anmeldungen wird eine Teilnahmeliste geführt. Auf der Anmeldeliste wird die tatsächliche Teilnahme vermerkt.
  • Die Teilnahmeliste enthält: Name, Vorname, Wohnort, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
  • Sollten Personen ohne Anmeldung erscheinen, müssen sie sich mit einem Kontaktformular registrieren.
  • Die Teilnahmeliste und/oder Kontaktformular werden vier Wochen nach der Veranstaltung  datenschutzsicher vernichtet, wenn nicht zur Dokumentation notwendig.
  • Die Teilnahmeliste wird auf Anforderung den zuständigen Gesundheitsbehörden übermittelt.
  • Die Teilnehmenden werden im Rahmen der Datenschutzerklärung (bei Anmeldung über Online Formular)über diese Verwendung der Daten unterrichtet.

Raumeignung

  • Der Mindestabstand von 1,5 m zwischen allen Personen ist möglichst zu wahren. In Zweifelsfällen, in denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden, ist auch während der Veranstaltung ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz zu verwenden

Raumvorbereitung

  • Getränke sind so vorzuhalten, dass die Teilnehmenden nur eigene Gläser bzw. Tassen verwenden.
  • Schreibutensilien sind von den Teilnehmenden selbst mitzubringen.
  • In den Toiletten befinden sich ausreichend Seife im Seifenspender und Papierhandtücher im Vorrat.
  • In den Toiletten befindet sich ein Handdesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher.
  • Es gibt Aushänge zum Thema Mindestabstand und zum Thema Maskenpflicht an den jeweiligen Haus- und Büroeingängen.
  • Es gibt Aushänge zum Thema Handhygiene in den Toiletten.

Hygieneverhalten der Teilnehmenden

  • Die Teilnehmenden sollen sich vor Betreten des Raumes die Hände waschen.
  • Der Mindestabstand von 1,5 m ist während der Veranstaltung einzuhalten.
  • Soweit während einer Veranstaltung der Mindestabstand unterschritten werden muss (z. B. beim Gang auf die Toilette), ist auch während der Veranstaltung ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz zu verwenden.
  • In Außenbereichen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz für Teilnehmende verpflichtend, wenn die Einhaltung des Mindestabends nicht zu jeder Zeit zu gewährleisten ist.
  • Die Teilnehmenden sind auf Handhygiene hinzuweisen. 
  • Die Teilnehmenden sind auf Husten- und Niesetikette hinzuweisen.
  • Arbeitsmaterialien sollen nicht ausgetauscht werden und das Berühren derselben Gegenstände soll möglichst vermieden werden.
  • Es gilt die Maßgabe, dass die Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Einhaltung der Maskenpflicht durch eine ärztliche Bescheinigung glaubhaft zu machen ist, aus der sich mindestens nachvollziehbar ergeben muss, auf welcher Grundlage die ärztliche Diagnose gestellt wurde und aus welchen Gründen das Tragen einer Maske im konkreten Fall eine unzumutbare Belastung darstellt.

Raumlüftung

  • Der Raum wird durch eine aktive Raumbelüftung gelüftet. Lüftungen durch offene Fenster sind daher nicht nötig.
  • Die Klimaanlage bringt automatisch verbrauchte Luft nach außen und bringt gefilterte Frischluft wieder in die Räume.

Verhalten vor dem Raum 

  • Auch hier ist der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
  • Eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung ist bei Ankunft und beim Verlassen sowie auf den Gängen des Veranstaltungsortes zu tragen.
  • Maßnahmen zur Wahrung des Abstandsgebotes sind zu treffen, dazu gehören auch angemessen ausgeschilderte Wegekonzepte. Soweit möglich sind Einbahnregelungen zu treffen. 

Nachbereitung des Raumes nach der Veranstaltung

  • Abräumen von Gläsern und Tassen mit Handschuhen in die Spülmaschine.
  • Die Spülmaschine auf mindestens 60 Grad einstellen.
  • Türklinken, Arbeitstische und nicht verbrauchte, wiederverwendbare Arbeitsmaterialien – soweit diese vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden – sind nach dem Gebrauch zu desinfizieren.

Vorgehen bei Infektionsverdacht

  • Teilnehmende mit unspezifischen Krankheitssymptomen einer Erkältung, Atemwegsproblemen (trockener Husten, Schnupfen, Abgeschlagenheit, Fieber etc.) werden aufgefordert, das Tagungsgebäude unverzüglich zu verlassen und einen Arzt aufzusuchen.

Rechtsgrundlage dieses Hygienekonzepts

Fürth, den 27.07.2021